Honorar Privatpraxis
Die Tätigkeiten der Gesundheitspraxis werden per Privatrechnung abgerechnet.
Die Kosten für eine Sitzung (60 Minuten) betragen 80,- Euro und werden am Ende der Sitzung beglichen.
Eine Abrechnung besteht bei meisten privater Krankenversicherung und bei einiger Zusatzversicherung. Die Kosten für Hypnosetherapie nach dem Heilpraktikergesetz und für Paar- und Sexualtherapie werden normalerweise nicht von den gesetzlichen Kassen getragen.
In präventiver Gruppentherapie z.B. Autogenes Training, oder Progressive Muskelentspannung, kann einen Krankenkassenzuschuss in Höhe ca. 80,- Euro nach 8 Sitzungen mit unserer Bestätigung beantragt werden.
Honorar für Ayurveda Behandlung und biodynamische Körpertherapie (Beckenbodentraining) wird bei dem Behandlungsangebot dargestellt.
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