Gesundheitspraxis
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Honorar

Honorar

Privatpraxis

 

Die Tätigkeiten der Gesundheitspraxis werden per Privatrechnung abgerechnet.

Die Kosten für eine Sitzung (60 Minuten) betragen 80,- Euro und
werden am Ende der Sitzung beglichen.

Eine Abrechnung besteht bei meisten privater Krankenversicherung und bei einiger Zusatzversicherung.


Die Kosten für Hypnosetherapie nach dem Heilpraktikergesetz und für Paar- und Sexualtherapie werden normalerweise nicht von den gesetzlichen Kassen getragen.

In präventiver Gruppentherapie z.B. Autogenes Training, oder Progressive Muskelentspannung, kann einen Krankenkassenzuschuss in Höhe ca. 80,- Euro nach 8 Sitzungen mit unserer Bestätigung beantragt werden.

 

Honorar für Ayurveda Behandlung und biodynamische Körpertherapie (Beckenbodentraining) wird bei dem Behandlungsangebot dargestellt.