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Honorar und Anmeldung

 Honorar

Naturheilkunde

Es empfehlt sich beim „Ersttermin“ eine Anamnese in Bezug auf körperliche, chronische oder akute Beschwerden sowie auf die seelischen Symptomen zu machen.

Bei den Patienten werden mit Hilfe Biocheck (Elektroakupunktur nach Dr. Voll) nicht nur die Symptome einer Erkrankung sondern auch die Ursachen aufgedeckt und die passende homöopathischen Mittelfindung festgelegt. Während dieser Anamnese wird den Therapieplan zusammengestellt.

Das empfohlene Erstgespräch dauert je nach Erkrankung zwischen 1,5 – 2 Stunden. Die Kosten liegen zwischen 150-200 Euro

 Eine Bebehandlung und Folgebahandlung kostet für eine halbe Stunde 45,- Euro und für eine ganze Stunde (60 Minuten) 90,- Euro.

 
Private Krankenkassen, Beihilfen sowie private Zusatzversicherungen erstatten
in der Regel (oder teilweise) die Kosten unserer Leistungen, da die homöopathische Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden kann.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten erstattet.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung leider nicht.
Die Preise für Selbstzahler betragen 45,. Euro für eine halbe Stunde, beziehungsweise 90,- Euro für eine ganze Stunde.

 

Honorar

Hypnosetherapie
Paar- und Sexualtherapie

Die Kosten für eine Sitzung (60 Minuten) betragen 90,- Euro und
werden am Ende der Sitzung beglichen.

Eine Abrechnung für heilpraktische Psychotherapie und Hypnosetherapie besteht bei einigen privater Krankenversicherung und bei einiger Zusatzversicherung.

Die Kosten für Hypnosetherapie nach dem Heilpraktikergesetz und für Paar- und Sexualtherapie werden nicht von den gesetzlichen Kassen getragen.

Als private Praxis haben wir das Privileg, auch neuere Therapieverfahren anwenden zu dürfen, die im heutigen Gesundheitssystem bisher noch nicht als erstattungsfähig anerkannt sind. Dazu gehört insbesondere die tiefenpsychologische Hypnosetherapie, die sich in unserem Arbeitsfeld als sehr hilfreich erwiesen hat.

 

Anmeldung

Üblicherweise wird telefonisch  0941- 6409870  oder per Email einen Termin vereinbart.

 

Wie ist das mit Terminabsagen ("Absageregelung")?

Es kann immer mal dazu kommen, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können - auf beiden Seiten.

In der Therapie ist dies üblicherweise die sog. "2-Tage-Regel", d.h., vereinbarte Termine sind mindestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls ist das Honorar für die ausgefallene Stunde zu bezahlen

Ist es umgekehrt Ihrem Therapeuten nicht möglich, eine Sitzung innerhalb dieser 48 Stunden abzusagen (auch er könnte ja einmal kurzfristig erkranken), wird er/sie Ihnen dafür meist eine kostenlose Ersatzstunde anbieten.

 

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